Die Neuregelung der Maut für Wohnmobile in Österreich: Ein Überblick

Mit der nun kommenden Änderung im Bundesstraßen-Mautgesetz wird sich für viele Besitzer von Wohnmobilen einiges ändern. Dies liegt vordergründig daran, dass ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal geändert wurde, welches unter anderem die Vignetten- bzw. Go-Box-Pflicht neu regelt. An Stelle des bisher genutzten höchstzulässigen Gesamtgewichts spielt in Zukunft die technisch zulässige Gesamtmasse die entscheidende Rolle.

Für viele Wohnmobile, welche bisher nur vignettenpflichtig waren, gilt nun die Pflicht zur GO-Box. Das bedeutet unter anderem höhere Kosten durch die fahrleistungsabhängige Maut.
Kollage aus Fotos von ASFINAG und duallogic via envato.com

Schauen wir uns das Ganze einmal genauer an.

Technisch zulässige Gesamtmasse oder höchstzulässiges Gesamtgewicht

Die beiden wichtigen Faktoren bei der Neuregelung des Mautgesetzes sind die technisch zulässige Gesamtmasse und das höchstzulässige Gesamtgewicht. Doch wie unterscheiden sich diese beiden Elemente?

Bisher wurde die Mautpflicht auf das höchste zulässige Gesamtgewicht bezogen. Das bedeutet, dass man auch mit einem Fahrzeug, welches 3,8 Tonnen hat, aber auf 3,5 Tonnen abgelastet wurde, nicht unter die Pflicht einer GO-Box fiel. Denn das höchste zulässige Gesamtgewicht betrug wegen der Ablastung nur 3,5 Tonnen. Somit konnten Nutzer größerer Fahrzeuge nicht nur diese mit einem einfachen B-Führerschein fahren, sondern auch der GO-Maut entgehen.

Die technisch zulässige Gesamtmasse hingegen lässt sich nicht durch eine Ablastung verändern. Diese liegt weiterhin bei den oben genannten 3,8 Tonnen, selbst dann, wenn das Fahrzeug auf 3,5 Tonnen abgelastet wurde. Somit können Personen das Fahrzeug zwar immer noch mit dem PKW-Führerschein fahren, das Fahrzeug wird dennoch zur GO-Maut verpflichtet.

Was bedeutet Ablasten überhaupt?

Unter einer Ablastung versteht man die nachträglich vorgenommene Verringerung der zulässigen Gesamtmasse von Fahrzeugen. Da baulich an den Fahrzeugen nichts verändert wird, sinkt somit die mögliche Nutzlast des Fahrzeugs. Diese Ablastung muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

So funktioniert die GO-Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen

Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen müssen also in Zukunft auf den Autobahnen in Österreich die GO-Maut bezahlen. Hierfür notwendig ist nicht nur eine GO-Box, sondern auch eine genaue Bewertung des Fahrzeuges.

Denn bei der GO-Maut werden nicht nur Zuschläge für Luftverschmutzung und Lärmbelästigung mit einberechnet, sondern auch die CO₂-Emissionen der Fahrzeuge. Aus diesem Grund kann und wird diese Umstellung für viele Besitzer älterer Wohnmobile mit erheblichen Problemen verbunden sein. Dies gilt nicht nur für Wohnmobile selbst, sondern auch für umgebaute Camping-Wagen der unterschiedlichsten Aufbauten.

Übergangsregelungen für bereits in Gebrauch befindliche Fahrzeuge

Die Neuregelung des Bundesstraßen-Mautgesetzes sorgt allerdings nicht für alle Personen für direkte Teuerungen. Denn es gibt eine Übergangsfrist für Fahrzeuge, welche vor dem 1.12.2023 zugelassen oder abgelastet wurden. Diese haben eine Übergangsfrist bis zum 31.01.2029, in welcher diese noch mit der alten Vignettierung die Straßen nutzen dürfen. Ab dem 1. Februar des Jahres 2029 benötigen dann alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen eine GO-Box oder ein anderes, zugelassenes Gerät.

Wie hoch die Teuerungen ausfallen werden

Wer eine Jahres-Vignette für sein Wohnmobil kaufen möchte, bezahlt für das Jahr 2024 insgesamt 96,40 Euro für diese Vignette. Wer nun allerdings durch die Änderung eine GO-Box benötigt, kann mit erheblichen Teuerungen rechnen. Denn hier wird die Maut-Gebühr abhängig von verschiedenen Faktoren berechnet. Hier spielen sowohl die CO₂-Emissionsklassen als auch die Anzahl der Achsen eine entscheidende Rolle.

Rechnen wir das Ganze einmal mit der Strecke zwischen Wien und Graz aus. Die Strecke beträgt aufgerundet 200 km.

  • Ein zweiachsiges Wohnmobil mit der Schadstoffklasse EURO VI zahlt pro Kilometer 0,0538 Euro Maut. Das wären auf die Strecke gerechnet rund 10,78 Euro.
  • Ein dreiachsiges Wohnmobil mit der Schadstoffklasse EURO 0 bis III würde auf gleicher Strecke bei einem Betrag pro Kilometer von 0,3767 Euro, eine Maut von 75,34 Euro zahlen.

Die Neuregelung der Maut bei Wohnmobilen kann also sehr schnell sehr teuer werden. Vor allem dann, wenn man ein altes Fahrzeug nutzt und mit diesem vor allem im Inland Urlaub machen möchte. Die Nutzung von Autobahnen fällt für solche Fahrzeuge in Zukunft wohl aus Kostengründen aus.

Die GO-Maut umgehen: Funktioniert das?

Bei einigen Fahrzeugen kann es möglich sein, die Verpflichtung zur GO-Maut zu umgehen. Dafür müssen bei den Fahrzeugen aber Umbauten vorgenommen werden, welche die technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges auf unter 3,5 Tonnen verringern. Diese Umbauten sollten aus diesem Grund nur von erfahrenen Fachwerkstätten vorgenommen werden. Ob ein solcher Umbau beim eigenen Fahrzeug überhaupt möglich ist, sollten diese Experten entsprechend beurteilen können.

Forderungen nach eigener Maut für Wohnmobile werden lauter

Viele Verbände fordern nun, eine einheitliche Regelung für die Maut bei Wohnmobilen zu erarbeiten und diese massive Steigerung der Kosten zu mindern. Durch eine eigene Vignetten-Kategorie für Wohnmobile ohne Berücksichtigung von deren Gewicht würde es für viele Menschen deutlich einfacher und günstiger werden, das eigene Wohnmobil auch auf den Autobahnen in Österreich zu fahren. Die aktuell gültige Regelung wird vornehmlich dazu führen, dass viele der Wohnmobile über Landstraßen und durch Städte und Gemeinden ihre Ziele erreichen.

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Ein Kommentar

  1. Und was ist mit den vielen Wohnmobilen mit Anhänger.
    Wohnmobil 3. 49 t mit Anhänger Auto geladen 2 t.
    Darf mit 9.90 Vignette fahren.
    Ist das gerecht??